Service & Sicherheit

Sicherheit kommt bei PyroPlaNet an erster Stelle. Bei allen von uns durchgeführten Feuerwerken beachten wir alle Sicherheitsrichtlinien für Zuschauer, Umwelt und Umgebung.

Für von uns vertriebene Feuerwerke zum Selbstzünden empfehlen wir folgende Sicherheitshinweise:

Die mitgelieferten Sicherheitshinweise stets aufmerksam lesen
Knallkörper und Raketen nur im Freien zünden
Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen, Kraftfahrzeugen achten
Knallkörper niemals zusammengebündelt abbrennen
Flaschen, Dosen oder andere Gefäße nicht als Explosionskörper nutzen
Angezündete Knaller sofort wegwerfen
Erloschene Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall wieder angezündet werden, sondern mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden
Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abfeuern
Raketen niemals bei starkem Wind oder Windböen zünden
Sicherheitshalber einen Eimer mit Wasser bereit stellen


Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Uhrzeitenbeschränkungen für Feuerwerke. Diese sind

Im Mai, Juni und Juli bis 23.00 Uhr.
Während der restlichen Sommerzeit bis 22:30 Uhr.
Während der Winterzeit bis 22.00 Uhr.
Örtlich bedingt kann es andere Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen geben. Für weitere Informationen dazu können Sie uns kontaktieren. 

Bei der Organisation des Feuerwerks müssen Mindestsicherheitsabstände eingehalten werden. Für Standartfeuerwerke reicht ein Mindestabstand von ca. 20 Metern. Bei einem Großfeuerwerk muss allerdings die Steighöhe mit berücksichtigt werden. Der Mindestabstand beträgt dann ca. 80% der Steighöhe des Großfeuerwerks. Es lassen sich aber auch Indoor- oder Nahfeuerwerke realisieren. Diese erfordern allerdings besondere Planung. Insbesondere muss von dem Eigentümer des Abbrandplatzes die Einwilligung eingeholt werden. Dieses Einverständnis ist leichter zu erhalten, wenn das Feuerwerk durch einen Fachmann durchgeführt wird, da mit dem Eigentümer über die Voraussetzungen und Risiken gesprochen werden muss. 


Halten sie sich mit Ihren Fragen nicht zurück und lassen sie sich rund um die Sicherheit bei unseren Feuerwerksangeboten beraten.

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie außer zu Sylvester (31.12 und 01.01) selbst ein Feuerwerk ausrichten möchten, dann benötigen Sie eine "unterjährige Ausnahmeregelung zum Kauf und zur Verwendung (Abschuss) von Sylvesterfeuerwerk".


Wir erklären Ihnen dabei den Vorgang:

Die Ausnahmeregelung beantragen Sie grundsätzlich spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin beim zuständigen Ordnungsamt / Ordnungsbehörde / Bürgermeisteramt am Ort des Feuerwerks.

Diese Ausnahmeregelung gilt für das Verwenden von Silvesterfeuerwerkskörpern der Klasse II/F2. Bei höheren Klassen muss ein Pyrotechniker beauftragt werden.

 - Feuerwerk zum Selbstanzünden dürfen wir Ihnen nur dann liefern, wenn sie uns vorher die Ausnahmeregelung zugesandt haben.
 - Sie können einen Vordruck bei uns HIER downloaden, in der Sie nur die jeweiligen Felder ausfüllen müssen.
 - Sie können auch einen eigenen Antrag formulieren. Dieser sollte folgende Angaben unbedingt enthalten:

  Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
  Genaue Ortsangabe
  Verantwortliche Person
  Dauer
  Anlass
  vorhandene Schutzmaßnahmen


Zusätzlich sollte man die Behörde davon überzeugen, dass der Antrag nicht abgelehnt wird. Dies kann man tun, indem man beschreibt, dass

  •  in der Nähe (ca. 200m Umkreis) sich keine brandempfindlichen Gebäude befinden
  •  genügend Feuerlöscher, Wassereimer und Brandschutzdecken vorhanden sind
  •  ein Erste-Hilfe-Kasten insbesondere für Behandlungen von Verbrennungen vorhanden ist
  •  alle Nachbarn über das Vorhaben informiert wurden, so dass das Feuerwerk niemanden unmittelbar stört
  •  empfohle Schutzabstände zum Publikum eingehalten werden
  •  kein öffentlicher Verkehr in unmittelbarer Nähe stattfindet.


Wenn man diese Punkte bei seinem Feuerwerk beachtet und die Maßnahmen gegenüber der Behörde erwähnt, zeigt man, dass man sich über die Sicherheit Gedanken gemacht hat.